Velen (rpl). Das Bürgerbehren „Pastors Busch“ ist unzulässig: Zu diesem Ergebnis ist der Rat auf seiner Sondersitzung am Montagabend mit der Mehrheit seiner Stimmen gekommen (die BZ berichtete). Ausschlaggebend für das Votum, so hatten Sprecher der Fraktionen von CDU, UWG und SPD vor der Abstimmung deutlich gemacht, war die Einschätzung der Politiker, das Bürgerbehren richte sich - zumindest mittelbar - auf einen Akt der Bauleitplanung. Deshalb sei es nach der Gemeindeordnung unzulässig.
Dabei stützte sich der Rat mehrheitlich auf das vom Rechtsvertreter der Gemeinde, Dr. André Unland, vorgelegte Gutachten (die BZ berichtete) sowie auf eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes.
Die widersprechende Argumentation des vom Rechtsvertreter des Bürgerbegehrens, Franz-Peter Seidl, erstellten Gegen-Gutachtens, dessen Quintessenz Bürgerbegehren-Sprecherin Gisela Wessels zum Auftakt der Sitzung nochmals skizzierte, überzeugte die Ratsmitglieder mehrheitlich offenbar nicht.
Eine von dem Mehrheitsvotum abweichende Ansicht vertrat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Deren Sprecher Franz Schlüter machte deutlich, dass er angesichts der widersprüchlichen Rechtsgutachten nicht verbindlich feststellen könne, dass „die Voraussetzungen für die Durchführung eines Bürgerbehrens“ nicht vorlägen.
Ebenfalls gegen den Beschlussvorschlag votierte Franz-Josef Schwers (UWG), weil er „jetzt eine Bürgerentscheidung für richtig und sinnvoll“ halte.
Mit dieser Argumentation berührte Schwers zugleich einen der Schwerpunkte der Debatte im Rat: die Tatsache, dass die Politiker nicht aufgerufen waren, eine politische Entscheidung über das Bürgerbehren zu fällen, sondern - gewissermaßen als „Behörde“, wie Thomas Kerkhoff (CDU) formulierte - über die rechtliche Zulässigkeit laut Gemeindeordnung zu befinden. Auf die Verpflichtung des Rates, in dieser Sache eine juristische und nicht eine politische Entscheidung zu treffen, hatten zuvor auch Dr. André Unland, aber auch Sprecher der Fraktionen hingewiesen.
So ließ Engelbert Volks (SPD) keinen Zweifel daran, dass ihm politisch die Durchführung des Bürgerbegehrens lieber gewesen wäre, auch wenn er aus juristischen Gründen dagegen stimmen werde.
In ähnlichem Sinne äußerten sich auch Werner Tegelkamp und Martin Dirking (UWG): Obwohl die Bedenken und Befürchtungen der Bürger nachvollziehbar seien, würden sie trotz der Schwierigkeit, eindeutig und ohne Zweifel zu entscheiden, für die rechtliche Unzulässigkeit des Begehrens stimmen.
Rainer Nolden (CDU) betonte ebenfalls, dass der Rat „nach Recht und Gesetz“ entscheiden müsse, auch wenn man im Einzelfall vielleicht die „engen Vorgaben des Gesetzgebers für die Zulässigkeit von Bürgerbehren beklagen“ möge.
Die Vertreter des Bürgerbegehrens hatten bereits vor der Sitzung angekündigt, dass sie im Falle einer Unzulässigkeitsentscheidung „unverzüglich die notwendigen gerichtlichen Maßnahmen - notfalls durch die Instanzen - ergreifen“ würden.
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