CDU-Stadtverband Velen-Ramsdorf

Antrag der CDU-Fraktion zur Befassung mit der gemeindlichen Friedhofssatzung

Sehr geehrter Bürgermeister Herr Groß-Holtick,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
meine Damen und Herren,
Derzeit wird im Ortsteil Velen vielfach das Thema der gemeindlichen Friedhofssatzung auch medial diskutiert. Egal welchen bisherigen Standpunkt man zu dem Thema bzw. auch zu der öffentlichen Diskussion einnimmt, es scheint klar, dass beide Seiten durchaus berechtigte Interessen vertreten.

Die Gemeinde versucht durch die örtliche Rechtssetzung grobe Verunstaltungen auf den gemeindlichen Friedhöfen zu verhindern. Die Kritiker der bestehenden Friedhofssatzung fühlen sich durch die z.T. engen Gestaltungsgrenzen der Satzung derart in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt, dass sie mittlerweile eine Satzung für Friedhöfe in Gänze ablehnen und deren Beseitigung fordern. Besonders aufgrund der zeitlichen Nähe des Verlustes eines Menschen und der Herrichtung eines Grabes nach den eigenen Wünschen bzw. den Wünschen des Verstorbenen erscheinen die Verwaltungsmitteilungen oft bürokratisch, obwohl diese nur bisher bestehendes Recht umsetzen.

Die CDU–Fraktion möchte die Diskussion im Interesse der Beteiligten sachlich aufgreifen und über Notwendigkeiten in der Friedhofssatzung und eventueller möglicher Anpassungen derselben diskutieren. Fest steht dabei für uns jedoch, dass eine gemeindliche Friedhofssatzung grundsätzlich bestehen muss. Lediglich über die einzelnen Vorschriften hinsichtlich der Gestaltung von Gräbern beantragen wir, dass der Gemeinderat Velen sich mit der Überarbeitung der kommunalen Friedhofssatzung befassen möge.

Die Vorbereitung einer Entscheidungsgrundlage soll dabei einem Ausschuss der Gemeinde oder einer zu bildenden Arbeitsgruppe aus Verwaltung, Sachverständigen und kommunalen Mandatsträgern überlassen werden. Um der schwierigen Sachlage zu genügen und einen offenen Prozess zu ermöglichen schlagen wir vor über die Friedhofssatzung in der nächsten Ratssitzung nach dem 21.08.06 nur hinsichtlich der generellen Befassung mit dem Thema  zu entscheiden und die ggf. zu erarbeitenden Änderungen in einer der darauf folgenden Sitzungen des Jahres 2006  zu behandeln.