CDU-Stadtverband Velen-Ramsdorf

Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,
meine Damen und Herren,
Derzeit wird im gesamten Kreis Borken eine heftige Diskussion um die Abschiebung von ausländischen Personen bzw. Familien geführt.

Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ hat zu diesem Thema einen Antrag über eine Resolution eingebracht, die eine Unterstützung für den Einzelfall der Familie Veseljaj herbeiführen soll.

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung dem Kreis Borken bzw. für ihr Gebiet der Stadt Bocholt übertragen. Somit ist die Gemeinde zum einen örtlich und instanziell nicht für diese Aufgabe zuständig, zum anderen gehört es nicht zum Aufgabengebiet der Selbstverwaltungsaufgaben, für die die Gemeinde bzw. Kreise im Rahme des Grundgesetzes in Verbindung mit der Gemeinde- bzw. Kreisordnung NRW zuständig sind und auf die die Vertretungskörperschaften wie die Räte oder Kreistage Einfluss haben. Grundsätzlich sieht die CDU – Fraktion hier also keine Zuständigkeit der Gemeinde Velen, sodass gemäß § 3 Abs. 3 unserer Rats – Geschäftsordnung eigentlich eine Absetzung von der Tagesordnung hätte erfolgen müssen.

Da wir uns der politischen Verantwortung hier jedoch ausdrücklich nicht durch eine Unzuständigkeitserklärung entziehen wollen, ist die CDU – Fraktion Velen – Ramsdorf bei diesem sensiblen Thema um eine sachliche und nicht emotionale Diskussion bemüht, die den Belangen aller Menschen in Velen und Ramsdorf mit oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit gerecht wird.

Zu einer solchen sachlichen Diskussion gehören aber auch Realitäten, die unserem mitmenschlichen Empfinden manchmal widersprechen. Die Aufzählung etwaiger Kosten, die der Vorlage der Verwaltung zu entnehmen sind, ist für uns dabei aber ausdrücklich nicht das maßgebende Kriterium.

Dennoch müssen wir alle die aktuelle Rechtslage des Aufenthaltsgesetzes zur Kenntnis nehmen. Nach diesem gültigen Gesetz, hat jede betroffene Person oder Familie, also auch Familie Veseljaj, grundsätzlich die Chance Rechtsmittel gegen eine Abschiebung einzulegen. Nach der Erschöpfung des Rechtsweges verbleibt darüber hinaus ein Antrag an die Härtefallkommission gem. § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes. Dies stellt aus Sicht der CDU – Fraktion einen ausreichenden Rechtsschutz Betroffener dar und verhindert somit ausdrücklich eine willkürliche Entscheidung.

Uns ist bewusst, dass Gesetze oder richterliche Entscheidungen oft nur unbefriedigende Ergebnisse liefern - zumal wenn man betroffen oder emotional involviert ist. Gesetze können es daher auch verdienen politisch attackiert zu werden mit dem Ziel sie zu ändern. Solange es aber nicht zu einer demokratischen Änderung eines Gesetzes gekommen ist, auf Grund derer dann auch Urteile geändert werden können, sind wir als demokratischer Rechtsstaat zur Befolgung auch eines kritikwürdigen Gesetzes verpflichtet. Unser Rechtsstaat fußt gerade auf der Befolgung von Regeln. Eine Abkehr von gültigen Regeln in Bereichen, die uns gerade als falsch erscheinen bedeutet den Rechtsstaat als Ganzes in Frage zu stellen.

Daher möchte die CDU–Fraktion auch ausdrücklich die Kreisausländerbehörde, die zum Teil als vermeintlichen Schuldiger ausgemacht wird, gegen jede Form von Beschuldigung oder unsachgemäßer Kritik in Schutz nehmen. Auch der Kreisausländerbehörde wird im Aufenthaltsgesetz in diesem konkreten Fall kein Ermessensspielraum gegeben, den sie günstig für die Betroffenen auslegen könnte.

Nach den Zahlen der Kreisverwaltung wurde in allen bis auf einen Fall dem positiven Härtefall – Votum durch die Kreisverwaltung mit einer Aussetzung der Abschiebung entsprochen. Sofern die Härtefallkommission NRW eine für Familie Veseljaj günstige Entscheidung trifft, ist davon auszugehen, dass der Kreis Borken diese ebenfalls unterstützt. Sollte das Votum der der Härtefall. Kommission also positiv ausfallen, wäre eine solche Resolution überflüssig. Sollte es negativ ausfallen, würde eine Resolution für Familie Veseljaj ebenso keinen positiven Effekt haben.

Der Gemeinderat Velen kann sich nach unserer Auffassung nicht für Einzelpersonen oder einzelne Familien einsetzen, wenn bekannt ist, dass allein in unserer Gemeinde weitere ca. 70 Personen auch von der Abschiebung betroffen sind. Die CDU Fraktion möchte daher nicht medienwirksam den Einzelfall instrumentalisieren, sondern gemeinsam mit dem Kreis Borken politisch auf die zuständigen Organe einwirken und so langfristig für eine sicherlich notwendige Altfall – Regelung sorgen, welche in den vergangenen Jahren durch die rot - grünen Bundes- sowie Landesregierungen wider besseren Wissens unterlassen worden sind.

Die im Borkener Kreistag am 04.05.2006 getroffenen Beschlüsse zur Anregung an die Bundes- und Landesregierung können wir daher voll unterstützen, die Beschleunigung des Verfahrens allerdings liegt nicht in unserer Hand.

Die in der Innenministerkonferenz am 09.12.2005 begonnene Diskussion muss unserer Meinung nach schnellstens fortgesetzt werden, das Ergebnis muss eine Regelung für Altfälle und eine Regelung für die 2. Generation, also hier geborener oder hier aufgewachsener Kinder, beinhalten und so zeitnah wie möglich umgesetzt werden.

Insgesamt sehen wir hier einerseits aufgrund fehlender Zuständigkeit der Gemeinde und andererseits aus Gründen der Gerechtigkeit keine Möglichkeit, eine Regelung für Einzelfälle auf unserer Ebene zu beschließen.

Somit kann die CDU–Fraktion diese Resolution von „Bündnis 90/Die Grünen“ so nicht akzeptieren.

Festhalten möchten wir jedoch, dass sich ebenfalls die CDU in Velen - Ramsdorf ausdrücklich zur Charta der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ bekennt und den Artikel 1 dieser Charta inhaltlich vollends unterstützt. Jedoch entbindet die Achtung der Würde aller Menschen nicht von der Gültigkeit unserer Gesetze. Gerade unsere Gesetze, allen voran das Grundgesetz, garantieren den Schutz der Menschenwürde in Deutschland und dies nicht allein für Deutsche Staatsangehörige, sondern für alle Menschen.

Wir können demnach nur die Unterstützung der im Kreistag beschlossenen Resolution einfordern und die Verwaltung bitten, dieses Ansinnen gemeinsam mit der Kreisverwaltung über unsere Landesregierung möglichst rasch der Innenministerkonferenz zu zuleiten.

Die CDU-Fraktion wird parallel dazu die ihr bekannten Bundestags- und Landtagsabgeordneten von dieser Resolution in Kenntnis setzen, um auch dort um Unterstützung zu bitten.