CDU-Stadtverband Velen-Ramsdorf

Wenn die Hebesätze fürSteuern steigen

Auswirkungen auf Miet- und Nebenkosten

VELEN. So mancher Mieter hat seine Nebenkostenabrechnungen für das vergangene Jahr gerade erst erhalten – und vielleicht auch den Schreck über Nachzahlungen verkraftet. Und schon zeichnen sich weiter steigende Kosten ab.
So signalisierte Bürgermeister Dr. Christian Schulze Pellengahr dem Rat kürzlich, dass das Land NRW angekündigt habe, im kommenden Jahr die fiktiven Hebesätze unter anderem für die Grundsteuern A und B anzuheben (die BZ berichtete). Welche Folgen hat das für die Bürger und ihre Miet-Nebenkosten? An welchen weiteren Stellschrauben bestimmt die öffentliche Hand die „zweite Miete“ mit? Die BZ fragte Velens Bürgermeister.

„Ob die Stadt ihre Hebesätze anhebt, entscheidet der Rat“, betont Dr. Schulze Pellengahr. Das sei die Kernhoheit der Kommunen.

Fakt sei aber, dass das Land eine Durchschnittssumme ermittle, die jede NRW-Kommune an Steuereinnahmen erwirtschaften könne. Das seien die fiktiven Hebesätze. Die so errechneten Steuererträge – die nicht mit den realen Einnahmen übereinstimmen müssten – seien Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, also der Zuschüsse, die die Stadt vom Land erhält. Bliebe die Kommune unter dem vorgegebenen Satz, würden ihr die vom Land ermittelten Einnahmen bei der Berechnung der Zuschüsse als Einnahmen angerechnet.

Bei der Grundsteuer B, die für Grundstücke zu zahlen ist – und die Vermieter sich in der Regel von ihren Mietern zurückholen – beträgt der Hebesatz in Velen derzeit 413 Punkte. „Damit liegen wir 50 Punkte über dem aktuellen fiktiven Hebesatz des Landes“, verweist Dr. Schulze Pellengahr auf eine Entscheidung des Rates im vergangenen Jahr (die BZ berichtete). Wolle der Rat diese Differenz zu den anvisierten fiktiven Hebesätzen künftig beibehalten, würde die Grundsteuer B auf 463 Punkte steigen.

Für ein bebautes Grundstück beispielsweise im Neubaugebiet „Blomenacker“, für das das Finanzamt Borken einen Messbetrag von 90 Euro angesetzt hat, hieße das: Die Kosten stiegen von derzeit 416,70 Euro auf 425,70 Euro.

Zur „zweiten Miete“ gehören aber noch weitere Ausgaben, die die Stadt festlegt. Hierzu zählen Gebühren für Müll, Abwasser, Straßenreinigung und Gewässerschutz. Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt in Velen auf einem 600 Quadratmeter großen Grundstück zahlt derzeit 168,55 Euro Müllgebühr (90 Liter Restmüll, 120 Liter Biotonne und 240 Liter Papier), 248,64 Euro Kanalbenutzungsgebühr, 44 Euro für Niederschlagsentwässerung bei 200 Quadratmeter versiegelter Fläche, zwei Euro für den Wasser- und Bodenverband sowie 28,80 Euro für Straßenreinigung.

Berichtigung zwei Tage später in der BZ:

Grundsteuer B beträgt 463 Prozent

VELEN (mr). Der derzeitige Hebesatz für die Grundsteuer B in der Stadt Velen beträgt 463 Prozent und nicht – wie am Samstag irrtümlich berichtete 413 Prozent. Der Hebesatz der Stadt liegt damit um 50 Punkte über den für 2014 gültigen fiktiven Hebesatz des Landes Nordrhein-Westfalen von 413 Prozent. Das Land hat jedoch angekündigt, diesen fiktiven Hebesatz um zehn Punkte auf 423 Prozent anzuheben. Ob die Stadt Velen reagiert und die Bürger – Grundstückseigentümer wie Mieter – über die Grundsteuer B erneut zur Kasse bittet oder ob sie stattdessen mit geringeren Einnahmen bei Zuschüssen kalkuliert, wird der Rat in Kürze entscheiden müssen. Bezahlt wird von den Einnahmen aus der Grundsteuer B unter anderem ein Teil der Kreis- und Jugendamtsumlage.