Land NRW hebt fiktive Hebesätze an
VELEN (mr). Höhere Grundsteuern und Mehrausgaben für die Gewerbesteuer könnten auf die Bürger in der Stadt Velen zukommen. Während der jüngsten Ratssitzung informierte Bürgermeister Dr. Christian Schulze Pellengahr den Rat, dass das Land bereits angekündigt hat, im Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 die fiktiven Hebesätze erneut anzuheben.
Laut Rundschreiben des Städte- und Gemeindebundes ist vorgesehen die Grundsteuer A von 209 auf 213 Punkte anzuheben, die Grundsteuer B auf 423 (Vorjahr 413) und die Gewerbesteuer auf 415 (Vorjahr 412).
Alle Kommunen in NRW müssten sich nun erneut die Frage stellen, ob sie ihre eigenen Hebesätze den neuen fiktiven Hebesätzen anpassen. Der Velener Rat müsse sich auch damit beschäftigen. „Machen wir dies nicht, wird es uns bei den Schlüsselzuweisungen abgezogen“, warnte der Bürgermeister. Denn das Land unterstelle, dass jede Kommune diese neuen fiktiven Hebesätze als Einnahmen generieren könne.
„Insofern stellt dies eine Steuererhöhung dar, die uns über das Land vorgegeben wird“, betonte Dr. Schulze Pellengahr. Als ertragsschwache Kommune liege Velen derzeit bei der Grundsteuer schon über den fiktiven Hebesätzen, um die Mindereinnahmen etwas auszugleichen, die durch die Umstellung der Systematik bei den Schlüsselzuweisungen des Landes seit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 entstanden seien.