Stellungnahme der CDU-Fraktion Velen-Ramsdorf zum TOP 1 [SV 26/2009] der Gemeinderatsitzung vom 30.03.2009
Die durch die Verwaltung eingeholten rechtlichen Bewertungen des Sachverhaltes durch den Städte- und Gemeindebund NRW und die Kanzlei Baumeister gelangen beide im Ergebnis zu der Bewertung, dass hier das Bürgerbegehren Fragen der Bauleitplanung berührt und damit unzulässig ist. Bestärkt wird dieses Ergebnis durch die aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster zum Bürgerbegehren in Reken vom 10. März 2009, in der das Gericht in diesem Punkt eine sehr eindeutige Sprache spricht.
Die CDU-Fraktion hat in Vorbereitung der heutigen Ratssitzung zudem ihren Fachverband, die Kommunalpolitische Vereinigung in Recklinghausen, gebeten, den Sachverhalt nochmals sorgsam rechtlich zu prüfen. In ihrer Stellungnahme vom 24.03.2009 bestätigt die KPV die Rechtsauffassung der Kanzlei Baumeister in vollem Umfange und sieht hier ebenfalls aus rechtlicher Sicht keine andere Möglichkeit, als die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu versagen.
So sehr man die engen Vorgaben des Gesetzgebers für die Zulässigkeit von Bürgerbegehren im Einzelfall vielleicht beklagen mag, wir sind als Rat an die Vorgaben von Recht und Gesetz gebunden. Heute hier anders zu beschließen käme einem Rechtsmissbrauch gleich, so dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen wird.
Damit ist für uns das Kapitel „Pastors Busch“ jedoch keinesfalls beendet. Das Engagement und der große persönliche Einsatz der Bürgerinitiative, mit dem sie etwa 2.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt haben, verdienen nach wie vor unsere Anerkennung und Respekt. Es ist uns wichtig, diesen manifestierten Bürgerwillen in das weitere Verfahren mit einfließen zu lassen.
Die CDU hat den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes einstimmig mitgetragen, weil sie von der Richtigkeit der Entscheidung überzeugt ist.
Im Zuge des weiteren Verfahrens sind alle Mitbürger aufgerufen, ihre Anregungen und Bedenken zu äußern, damit diese ins Verfahren zur weiteren Berücksichtigung eingebracht werden. Das Bebauungsplanverfahren sieht dies ausdrücklich so vor. Rat und Verwaltung sind an diese Bestimmungen gebunden. Eine Möglichkeit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung war die Bürgerversammlung am 19.03.2009. Die CDU-Fraktion hat dabei sehr darauf gedrängt, möglichst zeitnah diese Bürgerversammlung durchzuführen, damit alle Interessierten die Möglichkeit bekommen, sich kompetent zu informieren.
Die CDU nimmt die von der Bürgerinitiative vorgetragenen Sorgen und Bedenken sehr ernst. Die CDU und auch die Bürgerinitiative müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass es nicht nur die berechtigten Interessen der BI gibt, sondern noch eine Vielzahl anderer Interessen, die ggf. erst im weiteren Verfahren bekannt und artikuliert werden.
Denkbar sind:
• Anwohner Kardinal-von-Galen Straße
• Anwohner Coesfelder Straße
• Gewerbetreibende Coesfelder Straße
• Fa. Rehau
• Arbeitnehmer der Fa. Rehau
• andere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die andere Motive und Interessen haben
Um hier deutlich zu machen, dass hier keineswegs beabsichtigt ist, Betroffene zu übergehen oder einsame Beschlüsse herbeizuführen, werden wir im Rahmen des Verfahrens die von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Alternativen erschöpfend prüfen. Hierzu zählen beispielsweise:
• die Prüfung nach alternativen Grundstücken für eine Firmenerweiterung,
• Ermittlung der Kosten für eine komplette Auslagerung der Fa. Rehau
• Verbreiterung der Grünstreifen zum Kindergarten und Kardinal-von-Galen-Str.
Somit sollte das angestoßene Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne jetzt die Offenlegung durchlaufen, in der alle Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Bedenken äußern können. Genau diese will die CDU-Fraktion dann genauestens unter die Lupe nehmen und ohne Zeitdruck weiter an einem Kompromiss arbeiten.
Erlauben Sie uns noch einen kleinen Nachtrag zu unserer Stellungnahme. Bis heute liegen der CDU-Fraktion vier verschiedene Expertisen bzw. Stellungnahmen vor, die mit unserer heutigen Entscheidung direkt zusammen hängen. Drei Stellungnahmen richten sich gegen das Bürgerbegehren. Eine Expertise ist dafür - bereits mit der schriftlichen Ankündigung bei einer Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Rat der Gemeinde Velen dies letztendlich vor Gericht klären zu lassen. Die Formulierungen in den Expertisen und Stellungnahmen – und hier nehmen wir keines aus – sind zum Teil Wort- und Satzspaltereien, die ein normal denkender Bürger kaum noch verstehen will.
Wenn das OVG NRW in einem Urteil aussagt (siehe Seite 7, 1. Absatz, Expertise vom RA Seidl) und wir zitieren hier wörtlich: „ Die genaue Beschreibung dessen, wo die Grenze verläuft zwischen einem dem Bürgerbegehren zugänglichen Gegenstand jenseits der Bauleitplanung und einer in das Gewand einer anderen Maßnahme gekleideten unzulässigen bauplanerischen Entscheidung ist eine Frage des Einzelfalles“ führt dies ja geradezu eine jeweilige Einzelentscheidung vor Gericht herbei. Für uns als Normalbürger kaum noch verständlich und es muss die Frage erlaubt sein, sind diese Ausführungen gleichzeitig auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Richter und Rechtsanwälte?
Hier sind wir heute soweit, dass wir mit unserer notwendigen Entscheidung den Weg frei machen, die Angelegenheit letztendlich gerichtlich klären zu lassen.
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit.