CDU-Stadtverband Velen-Ramsdorf

Geplante Einbahnstraßenregelung auf der Coesfelder Straße in Velen

Die Veröffentlichung der Pläne der probeweisen Einbahnstraßenregelung auf einem Teilstück der Coesfelder Straße hat ein großes Echo hervorgerufen. Wir erhielten hierzu Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden, von Betroffenen und Anwohnern von Nachbarstraßen.

Und es ist offenkundig: Die Situation ist für alle Verkehrsteilnehmer – aber insbesondere für die Fußgänger und Fahrradfahrer – alles andere als zufriedenstellend. Hier besteht Handlungsbedarf!
Am Donnerstag (07.06.2018) hat die große Verkehrsschau stattgefunden. Die Teilnehmer hatten sich mit einer Reihe von Punkten in den beiden Ortsteilen beschäftigt. Diese Verkehrsschau ist ein so genannter Behördentermin. Der offizielle Teilnehmerkreis ist gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO einzugrenzen. Gleichwohl wurde verwaltungsfremden Personen, zum Beispiel aus der Politik, zugestanden an diesem Termin teilzunehmen. Dieses nahmen die Ratsfraktionen auch dankend in Anspruch.

Noch im Januar 2018 kam die Möglichkeit einer Einbahnstraßenregelung im Rahmen des Berichtes der Wirtschaftsförderung im Haupt- und Finanzausschuss auf. Beschlüsse oder Empfehlungen wurden seinerzeit aber nicht getroffen.

Auch in der Vergangenheit haben sich Fachleute mehrfach mit dem Thema auseinandergesetzt. Wir erinnern hier an die Zukunftswerkstatt der Kolpingsfamilie (1997), einem FDP-Antrag und auch bei der Änderung des Straßenbelages von Pflaster auf Asphalt wurde eine Einbahnstraßenregelung diskutiert. Damals hatte es sogar Lastplattenzählungen des Verkehrs durch den Kreis Borken gegeben.

Die persönlichen Gespräche am Wochenende und auch die Diskussionsbeiträge in den sozialen Medien zeigen, dass auch die Bürgerinnen und Bürger ein sehr hohes Interesse an einer Problemlösung haben. Dieses sieht auch die CDU-Fraktion so. Unserer Meinung nach muss das Thema aber – gerade mit Blick auf die in der Vergangenheit geführten Diskussionen – gemeinsam mit den Betroffenen, der Öffentlichkeit und der Politik beraten werden.

Daher stellt die CDU-Fraktion Velen-Ramsdorf fristgemäß den Antrag, das Thema „Geplante Einbahnstraßenregelung auf der Coesfelder Straße in Velen“ auf die Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung am 25. Juni 2018 zu setzen (idealerweise auf TOP 2).

Zu diesem TOP bitten wir die Verwaltung in einer Sitzungsvorlage den Sachverhalt und die Beweggründe der Verwaltung zu erläutern. Ferner bitten wir die folgenden schon jetzt aufkommenden Fragen und Hinweise der CDU-Fraktion – die wir in Teilen von den Bürgerinnen und Bürgern und Geschäftsleuten erhalten haben und weiterreichen – einzuarbeiten.

1. Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Velen ist der Planungsausschuss unter anderem für die „Verkehrsplanung“ zuständig. Kann die Verwaltung (oder der Entscheidungsträger) ohne Einbindung des Planungsausschusses und/oder des Stadtrates eine Umsetzung der geplanten Maßnahme innerhalb ihrer Kompetenzen entscheiden?

2. Ist es aus Sicht der Verwaltung zu empfehlen, schon jetzt mit der Umsetzung zu starten, obwohl man noch keine Erfahrungen mit den Auswirkungen der Eröffnung der neuen Stichstraße zum Lebensmittelmarkt über die Kard.-v.-Galen-Straße hat oder sollte man erst sechs Monate abwarten?

3. Ist es aus Sicht der Verwaltung ratsam, die Probephase direkt zu Beginn der Sommerferien (starten auch in fünf Wochen) zu beginnen? In den Sommerferien wird ein geringeres Verkehrsaufkommen zu erwarten sein und somit könnten die Untersuchungsergebnisse verfälscht werden.

4. Die große Sorge der Geschäftswelt, die an uns herangetragen wurde, ist, dass die Kunden ausbleiben. Die Erfahrungen der Geschäftsleute zeigen, dass eine schlechtere Erreichbarkeit zu Umsatzeinbußen führen. Gerade in Zeiten des Internethandels haben es unsere örtlichen Geschäfte sowieso schon schwer sich zu behaupten.

5. In der Borkener Zeitung waren auch Stellungnahmen seitens der Bürgermeisterin in Richtung Feuerwehr und Erreichbarkeit von Einsatzzielen nachzulesen. Hat die Stadt Velen auf Grund von offiziellen Stellungnahmen der Feuerwehr akute Gründe um zu handeln?

6. Welche Auswirkungen hat die Umsetzung der Maßnahme auf die umliegenden Straßen (z. B. Bahnhofsallee, Schürkampalle, Kard.-v.-Galen-Straße, restliches Teilstück Coesfelder Straße)? Auf der Bahnhofsallee liegt insbesondere der St. Andreas Kindergarten an der Kard.-v.-Galen-Straße der St. Marien Kindergarten. Ebenfalls ist das Teilstück Coesfelder Straße (Höhe Gasthof/ Lebensmittelmarkt) ein Nadelöhr.

7. In der Sitzungsunterlage ist bitte zu erläutern, wie die Verwaltung die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit (aktuell bei 20 km/h) bzw. Durchschnittsgeschwindigkeit bei beiden Varianten (a. jetzige Verkehrsführung und b. Einbahnstraßenregelung) einschätzt. Führt eine Einbahnstraßenregelung zu mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsbeteiligten?

8. Welche Alternativmaßnahmen wären aus Verwaltungssicht möglich?

9. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf ein von Heusch/Boesefeldt erstelltes Gutachten. Die Verwaltung wird gebeten, die Erkenntnisse aus diesem Gutachten in die Sitzungsvorlage mit einzubeziehen.

10. Wie können die bestehenden Spielräume effektiver ausgenutzt werden (z. B. das verstärkte Kontrollieren von den so genannten „Wildparkern“ (insbesondere im Bereich des Kreuzungsbereiches zur Ramsdorfer Straße / Kard.-v.-Galen-Str.)?

11. Die Straßenführung ist vom Uhren- und Schmuckgeschäft in Richtung Ramsdorfer Straße/Kard.-v.-Galen-Str. geplant. Durch diese Regelung versperrt man den Kunden der Geschäftswelt von unserer „Hauptstraße“ die Einfahrt in eine unserer einzigen Einkaufsstraßen. Gilt diese Einbahnstraßenregelung auch für Fahrradfahrer? Durch die Straßenführung ist das Problem, dass Linksabbieger an der Kreuzung lange warten müssen, nicht gelöst.

12. Für welchen Zeitraum soll die Probephase gelten und wie soll die Erfolgsmessung konkret aussehen?

13. Welche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sieht die Verwaltung zur Berücksichtigung aller Interessen (z. B. Bürgerversammlung)?

14. Zusammenfassend bitten wir die Vor- und Nachteile und deren Auswirkungen in einer Tabelle gegenüberzustellen.

Sehr geehrte Frau Jeske, schon § 1 der Straßenverkehrsordnung besagt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Das gilt – wie so oft – auch bei diesem Thema. Lassen Sie uns es nicht einseitig, sondern mit einer Entscheidung auf breiten Füßen gestellt, beraten.

CDU-Fraktion Velen-Ramsdorf