Sehr geehrter Bürgermeister Herr Groß-Holtick,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
meine Damen und Herren,
von allen Fraktionen des Gemeinderates beantragt, sollte es Rechtssicherheit zu den Standorten der drei von der Nordvelen Wind GmbH beantragten und vom Kreis Borken genehmigten Windkraftanlagen
(WKA) geben oder der Gemeinde einen entgegenstehenden öffentlichen Belang in Form eines
ordnenden Flächennutzungsplanes bescheinigen.
Nach Urteilsverkündung ist nun festzustellen, dass vom OVG weder das Eine noch das Andere so
entschieden wurde. So ist zwar der FNP als nicht mit den im Gebietsentwicklungsplan festgesetzten
Zielen für nicht rechtskräftig erklärt worden, gleichzeitig sind aber zwei der drei Baugenehmigungen
wegen der Verschiebung der Standorte zurückgezogen worden.
Somit haben sowohl der Kreis Borken als auch die Gemeinde Velen in dem Verfahren gewonnen und
auch verloren. Mit dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des FNP hat der Rat der Gemeinde in seiner
letzten Sitzung das Verfahren wieder neu eröffnet. Der chronologische Ablauf bis zum OVG-Urteil ist der Verwaltungsvorlage zu entnehmen, so dass hier auf eine Darstellung verzichtet werden kann, um den
Vortrag nicht unnötig zu verlängern.
Die CDU-Fraktion hat nach Anhörung der Nordvelen Wind GmbH und der Anwaltskanzlei Baumeister &
Partner ausgiebig über verschiedene Möglichkeiten diskutiert. Ganz wichtige Entscheidungspunkte für
die CDU-Fraktion sind folgende Tatsachen:
1. Zwei Baugenehmigungen sind aufgehoben worden.
2. Keines der drei beantragten WKA liegt in einer Windvorrangzone des GEP.
3. Die 13. Änderung des FNP der Gemeinde Velen ist unwirksam.
4. Mindestens ein Zielabweichungsverfahren ist von Nöten.
Gleichwohl sieht die CDU-Fraktion jetzt die Chance, sowohl mit den Antragstellern wie auch mit dem
Kreis Borken eine außergerichtliche Lösung zu suchen und das gerichtliche Verfahren hier zu beenden.
Aus gemeindlicher Sicht macht nach unserer Auffassung eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision keinen Sinn, weil in dem Urteil ein Ziel erreicht werden konnte, nämlich die Rücknahme von
zwei Baugenehmigungen, wenn auch aus anderen Beweggründen.
Die Betreiber der WKA waren immer in Kenntnis um das Risiko bei Errichtung der WKA, weil die
Gemeinde von Anfang an die Windenergie zwar grundsätzlich als regenerative Energie nicht verbieten
wollte, aber über das Ausmaß der Nutzung auch wegen der Planungshoheit einer Gemeinde
entscheidend Einfluss zu nehmen gedachte.
Deshalb stellt die CDU-Fraktion folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
1. Die Gemeinde Velen verzichtet auf eine Beschwerde zur Nichtzulassung der Revision.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kreis Borken und der Nebenklägerin Verhandlungen mit
dem Ziel zu führen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
CDU-Fraktion Velen-Ramsdorf
Günther Kremer