EU und USA verhandeln derzeit über ein gemeinsames Abkommen, das den Handel über den Atlantik erleichtern soll. Viele falsche Annahmen begleiten die Verhandlungen und sorgen für Unsicherheit.
Um sich hier Informationen aus erster Hand geben zu lassen, informierte der Bundestagsabgeordnete Johannes Röring im November 2014 rund 30 interessierte CDU-Mitglieder an einem Info-Abend. Ebenfalls hat die CDU zum Thema ein Informationspaket erarbeitet, welches auf der Website http://www.cdu.de/ttip einsehbar ist.

UWG, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten im Oktober 2015 zum Thema bei der Stadt einen Antrag zur Verabschiedung einer Resolution ein. Für die Freihandelsabkommen ebenso wie allgemein für bundes- oder landesgesetzliche Regelungen gilt, dass die kommunale Zuständigkeit erst dann eröffnet ist, wenn ein spezifischer Bezug zur örtlichen Gemeinschaft besteht. Das heißt konkret, dass in einer Resolution deshalb bei jedem Kritikpunkt der Bezug zur kommunalen Selbstverwaltung ausdrücklich zu benennen ist. Dieses hätten UWG, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen können und müssen. Denn der Resolutionstext kursiert im 1:1-Wortlaut bereits seit 1 ¼ Jahren im Netz.
Da sich die drei Parteien aber nicht die Mühe gemacht haben, den Text nach den Vorgaben auszuarbeiten, sondern nur mit STRG+C und STRG+V als Antrag einzubringen, fehlt schlichtweg die Befassungskompetenz des Velener Stadtrates. Der Tagesordnungspunkt musste folglich von der Tagesordnung abgesetzt werden. Alles andere hätte möglicherweise von der Verwaltung im Anschluss rechtlich überprüft werden müssen.
Da die Einhaltung der Gesetze und die Verwaltungskapazitäten und Stadtfinanzen der CDU-Fraktion wichtig sind, hat sie geschlossen der Absetzung von der Tagesordnung zugestimmt.
Selbst wenn der Stadtrat sich weiter inhaltlich mit den Freihandelsabkommen beschäftigt hätte, wäre nach dem Motto
„Mythen und Fakten“ die Notwendigkeit für etwas Aufklärung zu sorgen gewesen. Denn selbst in den „Nachberichten“ der drei Parteien wird der Ortsbezug nicht hergestellt: „… Das ist sehr schade, denn die Auswirkungen des Freihandelsabkommens werden nicht nur unsere Stadt betreffen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger werden davon direkt betroffen sein!“ Die Antwort, welches diese Auswirkungen konkret sind, bleiben die Parteien den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.
Deshalb finden Sie im folgenden einige Mythen und entsprechende Fakten des BMWi und der CDU.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mythos 1 aus dem Antragspapier von UWG/SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Geheimniskrämerei und Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit“
Fakten: • Bundesregierung und Europäische Kommission informieren die Öffentlichkeit durch Veranstaltungen, Beiräte, Publikationen und im Internet. Link: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ttip.html oder http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/index_de.htm
• Die Verhandelnden stehen in regelmäßigem Kontakt zu Interessenvertretern wie Unternehmerverbänden, Verbraucherorganisationen, Gewerkschaften, Industrie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, um zu erfahren, wie diese über bestimmte Gesichtspunkte des Abkommens denken.
Mythos 2 aus dem Antragspapier von UWG/SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Kommunale Daseinsvorsorge wird gefährdet“
Fakten: Die öffentliche Daseinsvorsorge wird durch TTIP nicht angetastet. Das hohe Schutzniveau für bestimmte grundlegende Dienstleistungen auf lokaler Ebene in Bezug auf Wasser, Gesundheit und Bildung in Europa steht nicht zur Debatte. Dieses ist im Verhandlungsmandat eindeutig verankert.
Mythos 3 aus dem Antragspapier von UWG/SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Negative Auswirkungen auf die Förderung und Unterstützung von Kultur und der Erwachsenenbildung (z.B. über Volkshochschulen)“
Fakten: In Deutschland ist keine Öffnung für öffentlich oder gemischt finanzierte Bildungsdienstleistungen und soziale Dienstleistungen vorgesehen. Die Entscheidung über eine Privatisierung von einzelnen Dienstleistungsbereichen bleibt weiterhin in der Kompetenz der Gebietskörperschaften.
Mythos 4 aus dem Antragspapier von UWG/SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Gefährdung bei der öffentlichen Auftragsvergabe“
Fakten: In der Tat ist es im Bereich der öffentlichen Vergabe und Beschaffung das Ziel, dass Anbieter beiderseits des Atlantik gleichberechtigten Zugang zu Ausschreibungsverfahren haben und nicht diskriminiert werden. In der EU ist das schon jetzt bei vielen Ausschreibungen der Fall. Wenn eine stärkere Öffnung auch in den USA gelänge, wäre dies vor allem eine Chance für die „wettbewerbserprobteren“ Unternehmen aus Europa bis hinein in den Mittelstand. Allerdings ist die Frage der Einbeziehung der US-Bundesstaaten gerade in Bezug auf die öffentlichen Ausschreibungen einer der problematischsten Punkte des Abkommens.
Mythos 5 aus dem Antragspapier von UWG/SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Gefärdung der Bereiche kommunale Wasserver- und Entsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen einschließlich des Gesundheitsbereiches sowie die öffentlichen Dienstleistungen im Kultur- und Bildungsbereich“
Fakten: TTIP wird das deutsche Bildungssystem nicht ändern. Die TTIP wird Deutschland nicht zu Änderungen am öffentlichen Bildungssystem verpflichten. Marktöffnungen gelten nur für die rein privat finanzierten Bildungsdienstleistungen, die in der WTO bereits vor 20 Jahren geöffnet wurden. Dazu zählen zum Beispiel privat finanzierte Universitäten und Sprachschulen oder auch Zentren für TOEFL-Tests ("Test of English as a foreign language"), die von deutschen Schülern bei ihren Bewerbungen für US-Universitäten benötigt werden. TTIP wird keine weitergehenden Marktöffnungsverpflichtungen im Bildungsbereich für Deutschland enthalten.
Und diese Äußerungen stammen vom BMWi (als federführendes Ministerium) und dem Bundeswirtschaftsminister und SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel: „TTIP: Eine Absenkung der erreichten Standards wird es nicht geben.“
Die Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge wird von TTIP nicht berührt. Die Trinkwasserversorgung gehört zu den klassischen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge. Auch hier wird Deutschland keine neuen Verpflichtungen zur Marktöffnung übernehmen. Das heißt: Die Spielräume der deutschen Kommunen im Bereich der Wasserversorgung werden durch TTIP nicht eingeschränkt.
Mythos 6 aus einem mündlichen Wortbeitrag des UWG-Fraktionsvorsitzenden:
„TTIP erleichtert Fracking“
Fakten: TTIP enthält keine spezifischen Regelungen zum Einsatz von Fracking-Technologien. Außerdem könnte ein Staat, sollte er bspw. Fracking gesetzlich verbieten, nicht im Rahmen von Investor-Staat-Schiedsverfahren zur Änderung seiner Gesetze verurteilt werden. Negative Auswirkungen einer Gesetzesänderung auf eine bereits getätigte Investition reichen auch nicht aus, um einen Schadensersatz zu begründen. Vielmehr müsste die Gesetzesänderung (z. B. Verbot von Fracking), sollte sich die Regelung in TTIP am bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) orientieren, diskriminierend, willkürlich oder manifest unverhältnismäßig sein.