CDU-Stadtverband Velen-Ramsdorf

Einfach & bequem: Die Briefwahl

#vielzutun14

Am 25. Mai haben Sie die Wahl: Bei der Kommunalwahl- und bei der Europawahl.

Dabei geht es um die Zukunft unserer Stadt, Nordrhein-Westfalens und Europas. Sie entscheiden darüber, ob der erfolgreiche Kurs der CDU für Wachstum, Arbeit und Stabilität auch in den kommenden Jahren fortgesetzt wird.

Gehen Sie wählen oder wählen Sie von zu Hause aus per Brief. Wählen Sie CDU!
Briewahl 2014Briewahl 2014
Sie sind am 25. Mai im Urlaub? Sie sind nicht zu Hause? Dann wählen Sie einfach per Briefwahl! Die können Sie ohne Angabe von Gründen beantragen.

Der Weg ist ganz einfach:
  • Sie erhalten in diesen Tagen Ihre Wahlbenachrichtigungskarte.
  • Füllen Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus.
  • Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post an die Stadt (Ramsdorfer Str. 19). Sie können den Antrag auch per Telefax oder E-Mail stellen.
  • Anschließend erhalten Sie die Briefwahlunterlagen zusammen mit einem Merkblatt zur Briefwahl per Post nach Hause.
  • Dann können Sie wählen. Bitte geben Sie Ihre Stimmen der CDU!
  • Die Rücksendung an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde übernimmt kostenlos die Deutsche Post AG.

Sollten Sie bis Mitte Mai keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Velen (Herr Bläker, 02863-926206). Hier kann geprüft werden ob Sie im Wählerverzeichnis für die jeweilige Wahl eingetragen sind.

Briefwahl ohne Benachrichtigungskarte

Sie können auch ab sofort ohne Wahlbenachrichtigungskarte die Wahlunterlagen bei der Stadtverwaltung beantragen. Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen zugeschickt, sobald die Stimmzettel gedruckt sind.

Ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums und Ihrer Adresse genügt. Der Antrag wird als E-Mail, Telefax oder per Post angenommen.

Briefwahl für andere beantragen
  • Sie wollen den Antrag zur Briefwahl für eine andere Person stellen? Dann brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht. Mit ihr weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, den Antrag zu stellen.
  • Sie wollen die Briefwahlunterlagen (samt Wahlschein) für eine andere Person abholen? Auch dazu brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht.
  • Auch innerhalb der Familie gilt: Eine schriftliche Vollmacht ist Pflicht.

Wichtig: Als bevollmächtigte Person dürfen Sie höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.

Briefwahl online

Sie können über den nachfolgenden Link den Wahlscheinantrag und die Briefwahlunterlagen über eine gesicherte Verbindung online anfordern. Sie benötigen dazu lediglich einige Angaben aus Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte, die Ihnen, falls Sie wahlberechtigt sind, in den nächsten Tagen zugehen wird.

>> Link

Weitere Informationen der Stadt Velen

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