An den Gestaltungsvorschriften der Friedhofssatzung scheiden sich die Geister. Nachdem die Gemeindeverwaltung vor einigen Wochen etwa 30 Inhaber von Grabstätten schriftlich darauf hingewiesen hat, dass die Gräber dem Regelkatalog nicht entsprechen, rührt sich nun Kritik. Bürgermeister und Fraktionvorsitzende haben Post von Bürgern erhalten, die sich durch die strikten Vorschriften eingeengt fühlen und sie überarbeitet wissen möchten. Jetzt beantragt die CDU-Fraktion, dass sich der Rat mit dem Thema befasst.
Damit wollten die Christdemokraten die Sorgen der Bürger ernst nehmen, erklärt Fraktions-Vorsitzender Günther Kremer. Gleichzeitig stellt er klar: "Die Friedhofssatzung soll auf gar keinen Fall komplett abgeschafft werden."
Beide Seiten verträten berechtigte Interessen, heißt es im CDU-Antrag. Die Gemeinde wolle per Satzung "grobe Verunstaltungen auf den gemeindlichen Friedhöfen verhindern". Kritiker hingegen fühlten sich durch die "zum Teil engen Gestaltungsgrenzen" so in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt, dass sie forderten, die Satzung abzuschaffen.
Mit Blick darauf, dass Angehörige gerade einen nahestehenden Menschen verloren haben, wenn sie sich um die letzte Ruhestätte kümmerten, "erscheinen die Verwaltungsmitteilungen oft bürokratisch, obwohl diese nur bisher bestehendes Recht umsetzen", meint die CDU.
Ihr Vorschlag: einzelne Regeln zur Grabgestaltung überprüfen und eventuell überarbeiten. Möglicherweise könnten die Bestimmungen über Grabeinfassungen etwas gelockert werden, nennt Kremer ein Beispiel. Voraussetzung: Der ursprünglich angestrebte Charakter des "neuen" Friedhofs an der Schützenstraße als Stätte der Ruhe und als öffentliche Grünanlage bleibe erhalten.
"Wir wissen, dass es schwierig ist. Aber die Belange abschiednehmender Menschen wollen wir nicht ignoreren", setzt Kremer auf eine "ergebnisoffene Diskussion". Nachdem gewisse Überschreitungen überhand genommen hätten, habe die Verwaltung reagieren müssen, betont er. Die weißen Kiesel auf Gräbern - sie hatten hauptsächlich den Stein ins Rollen gebracht - würden die Natürlichkeit der Anlage stören.
Aber auch wenn keine Änderung zustandekomme, könne das Ergebnis trotzdem zufriedenstellend ausfallen, sagt der CDU-Fraktionschef. Denn vielleicht müsse man nur versuchen, die Vorschriften denjenigen, die gerade einen Trauerfall verarbeiten müssten, besser zu erklären. Eventuell lasse sich diese Vermittlung optimieren.
Nach CDU-Vorschlag soll der Rat am 21. August zunächst entscheiden, ob er sich generell mit dem Thema beschäftigt. Eventuelle Änderungen könnte er in einer der folgenden Sitzungen behandeln. Eine Arbeitsgruppe, der Vertreter von Rat und Verwaltung sowie Fachleute angehören, soll eine Entscheidungsgrundlage vorbereiten.