CDU-Stadtverband Velen-Ramsdorf

Pastors Busch: Bürgerbegehren ist unzulässig

Velen (rpl). Mehrheitlich bei drei Gegenstimmen hat der Rat auf seiner Sondersitzung am Montag das Bürgerbegehren „Pastors Busch“ für unzulässig erklärt. Gegen den Verwaltungsvorschlag, das Begehren für unzulässig zu erklären, hatten die beiden Mitglieder der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ sowie Franz-Josef Schwers von der UWG gestimmt.
Nachdem im Vorfeld der Ratssitzung bereits die von der Gemeinde und dem Bürgerbegehren in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten sowie eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes (BZ berichtete) zur Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vorgelegt worden waren, trug Gisela Wessels als Sprecherin des Bürgerbegehrens dem Rat zu Beginn der Sitzung noch einmal die Position der Vertreter des Bürgerbegehrens vor. Sprecher der Fraktionen verwiesen darauf, dass der Beschluss über die Zulässigkeit keine politische, sondern ausschließlich eine juristische Entscheidung sei - ein Ermessen stehe den Politikern insofern nicht zu.