CDU: „Rat kann nicht anders“
Das Ergebnis, so die Mitteilung der Christdemokraten, stütze sich nicht nur auf das von der Verwaltung vorgelegte Gutachten des Städte- und Gemeindebundes und der Münsteraner Kanzlei Baumeister, sondern auch auf eine juristische Stellungnahme der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV), welche die Christdemokraten zuvor eingeholt hätten.
„Auch wenn die von der Bürgerinitiative gestellte Frage der Erhaltung des Pastors Busch nicht direkt den Ausnahmekatalog der Gemeindeordnung betrifft, so ist doch vor allem auch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster im Rekener Bürgerbegehren insoweit auch für unserem Fall eindeutig. Schon ein mittelbares oder indirektes Eingreifen in Fragen der Bauleitplanung ist demnach unzulässig“, erklärt Planungsausschussvorsitzender Rainer Nolden in der Mitteilung.
Insgesamt gebe es sogar drei Gründe, die eine Zulässigkeit des Begehrens verhinderten. Neben der Tatsache, dass die Bauleitplanung mittelbar betroffen sei, könne der Rat direkt eine Erhaltung des Waldes aufgrund der Eigentümerstellung der Firma Rehau über den Wald nicht per Beschluss regeln, sodass auch die Bürger diesen Beschluss des Rates nicht ersetzen könnten, so Nolden weiter. Zudem wäre ein Bürgerbegehren nach dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes im November 2008 nur innerhalb von drei Monaten, also bis Anfang Januar zulässig gewesen. Alle drei Gründe, so das Fazit der CDU, verhinderten eine Zulässigkeit des Begehrens
Dennoch wolle man die Bedenken der Bürgerinitiative politisch aufgreifen, betont Michael Borghorst in der Mitteilung: „Wir werden die Anregungen im Bebauungsplanverfahren aufnehmen, sehr sorgfältig abwägen und daraus im weiteren Verfahren mögliche und finanzierbare Alternativen entwickeln.