CDU-Stadtverband Velen-Ramsdorf

Betriebe können nun leichter erweitern

Vor acht Monaten hatte der Rat das Verfahren angeschoben - jetzt setzte er den letzten Federstrich darunter. Einstimmig hat er während seiner jüngsten Sitzung die Außenbereichs-Satzung "Nordvelen" erlassen. Gleichzeitig stimmte er über die Ergebnisse von Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ab.
Die Satzung erleichtere die Entwicklungsmöglichkeiten für das dortige Gasthaus/Hotel Rappers sowie für die Gewerbebetriebe, verwies Bürgermeister Ralf Groß-Holtick auf das Beispiel Außenbereichs-Satzung "Knüverdarp". Außerdem sei die Erweiterung von Wohnhäusern auf dieser Grundlage künftig einfacher.

Dabei gilt: Die Vorhaben müssen sich in den Bestand einfügen, die Struktur des "Siedlungssplitters" zwischen den Kreisstraßen 15 und 44 soll nicht verändert werden. Deswegen lasse es die neue Satzung beispielsweise nicht zu, dort Doppelhaushälften zu bauen, hieß es. Schwerpunktmäßig zielen die Regularien auf eine maßvolle Abrundung im vorhandenen Bereich ab.

Bislang gab es dort Probleme, Genehmigungen für geplante Vergrößerungen oder vorhandene Nutzungen zu bekommen. Denn: Sie gelten nicht als so genannte privilegierte Vorhaben im Außenbereich. Auf der Grundlage der neuen Außenbereichs-Satzung sei es nun einfacher, Baurecht zu erhalten. Deswegen hatten auch vier Interessierte beantragt, ebenfalls in deren Geltungsbereich einbezogen zu werden.

Im Gebiet der Satzung liegen sechs Wohngebäude, ein landwirtschaftlicher Betrieb, dazu Landhandel, Schreinerei, Gaststätte und Wasserwerk.

Dass die neue Satzung nicht überall auf Begeisterung stoße, sei klar, sagte der Bürgermeister mit Blick auf Stellungnahmen aus der Landwirtschaft. Sie befürchten Probleme, wenn die Wohnbebauung heranrücken würde.

Diese Bedenken teilte der Rat aber nicht. Die Satzung trage nicht zu einer Verschärfung der Konflikte bei. Denn der Landwirt müsse bereits bislang auf die vorhandene Wohnnutzung Rücksicht nehmen, die teilweise bis unmittelbar an seine Hühnerställe heranreiche. Außerdem gebühre landwirtschaftlichen Betrieben laut Satzung wegen ihrer privilegierten Stellung im Außenbereich grundsätzlich Vorrang vor einer Wohnnutzung, sagte der Bürgermeister. Dies gelte auch für die Entwicklungsmöglichkeiten der Höfe.

CDU-Fraktionsvorsitzender Günther Kremer unterstrich, dass die Außenbereichs-Satzung "Nordvelen" Gewerbebetrieben Erweiterungen leichter mache und somit zu besseren Entwicklungsmöglichkeiten beitrage.