Wahlprüfungsausschuss folgt dem Einspruch von Engelbert Volks (SPD) nicht
VELEN (lie). Für gültig hat der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Velen die Kommunalwahl im Mai dieses Jahres erklärt. Dem Einspruch von Engelbert Volks (SPD-Fraktionsvorsitzender) wurde nicht gefolgt.
Volks hatte den Einspruch damit begründet, dass ihm ein Schreiben vorliege, in dem „Zweifel an der Wählbarkeit zumindest einer Person geäußert werden“. Auch in der Ausschusssitzung am Mittwoch fiel der Name dieser Person nicht, obwohl mehrere Politiker bemängelten, dass „Ross und Reiter“ nicht benannt worden seien.
Volks hatte um „die Prüfung der Wählbarkeit aller Stadtratsvertreter im Hinblick auf das Innehaben der Wohnung beziehungsweise Hauptwohnung gebeten“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.
Sie kommt zum Ergebnis: „Der Einspruch stellt sich nach entsprechender rechtlicher Prüfung zwar als zulässig, aber als unbegründet dar.“ Clemens Thesing (UWG) beantragte, über die Gültigkeit der Wahl des Rates und des Bürgermeisters getrennt abzustimmen. Auf Nachfrage erklärte der Unabhängige, er könne der Gültigkeit des Rates nicht zustimmen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Dr. Thomas Brüggemann, der Erste Beigeordnete der Stadt Velen, erklärte den Politikern, dass sie bei ihrer Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl „gebunden“ seien. Es gehe also nicht um eine „rein politische Entscheidung“, bei der eine Meinung einfließe, sondern um den puren Sachverhalt. Bei der Frage der Rechtmäßigkeit gehe es nicht um gut oder schlecht.
Carsten Wendler (CDU) als Vorsitzender des Ausschusses erläuterte, dass nur Fehler beim Wahlverfahren ein Grund seien, die Wahl für ungültig zu erklären.
Mehrheitlich folgte der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Er folgte dem Einspruch Volks`nicht und erklärte die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister und Rat der Stadt Velen.