Velen (and). Keinen Erfolg hat eine Familie an der Ostendorfer Straße in Ramsdorf mit ihrem Antrag, die Garage als Wohneinheit für die Tochter aufzustocken.
Ortstermin des Planungsausschusses Foto: AndresenWas für den Außenstehenden unverständlich scheint und nach Behördenwillkür riecht, versuchte Bürgermeister Ralf Groß-Holtick zunächst beim Ortstermin dem Antragsteller und später im Rathaus den Mitgliedern des Planungsausschusses zu erklären. Das klappte.
Und aus dem anfänglichen Nein der Verwaltung wurde ein "N(j)ein". Groß-Holtick nannte die Fakten. Das Haus liegt laut Bebauungsplan in einem Gewerbegebiet. Das einfach in ein Mischgebiet (Gewerbe und Wohnen) zu ändern, wie die Ramsdorfer Familie dies über ihren Essener Anwalt beantragt hatte, sei aus rechtlichen Gründen unmöglich, informierte Jurist Groß-Holtick den Ausschuss. Und hatte ein Beispiel parat, in dem nach ähnlicher Vorgehensweise das Oberverwaltungsgericht anders entschieden hatte.
Als Folge einer Änderung des Bebauungsplanes würden sich die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte für die benachbarten Firmen nach oben verschieben - was für die Betriebe zwangsläufig langfristig höhere Kosten zur Folge haben dürfte, sagte Groß-Holtwick.
Dennoch versuchte der Ausschuss unter Leitung von Rainer Nolden, CDU ("Wir wollen helfen"), nach langer Diskussion quasi eine (Esels-)Brücke zu bauen. Danach seien verschiedene Gutachten für Planänderung mit rechtswirksamen Folgen anzufordern. Deren Kosten - nach Verwaltungsschätzung durchaus 10.000 Euro - seien von den Bauwilligen zu zahlen - ohne dass damit der Erfolg ihres Antrags gewährleistet sei.