CDU-Stadtverband Velen-Ramsdorf

Antrag der CDU Fraktion für die Ratssitzung am 25.02.2008

In seiner Entscheidung vom 11.12.2007 (vgl. VerfGH 10/06) hat der Verfassungsgerichtshof NRW festgestellt, dass die kommunale Finanzierungsbeteiligung an den Lasten der Deutschen Einheit die bundesrechtlich vorgegebene Obergrenze von rund 40 v.H. des Landessolidarbeitrags nicht überschreiten darf und insofern der Klage 20 nordrhein-westfälischer Kommunen Recht gegeben. Dies führte zu einer Neuberechnung des GFG 2006 und 2007 und damit zu erwartenden Mehreinnahmen für beinahe alle Kommunen in NRW.
Bild: Borkener ZeitungBild: Borkener Zeitung
In der Ratssitzung vom 17.12.2007 war noch nicht absehbar, welcher Betrag aus dem Urteil an die Gemeinde Velen fließt. Das Innenministerium NRW hat zwischenzeitlich in einer Auflistung Abschlagszahlungen für die Jahre 2006 und 2007 ermittelt und diese mit Datum vom 20.12.2007 veröffentlicht. Für die Gemeinde Velen ergibt sich demzufolge ein Gesamtbetrag an Rückflüssen von 341.131 Euro, der sich in 191.690 Euro für 2006 und 150.441 Euro für 2007 aufteilt.

Zumindest dieses Geld, ggf. sogar eine weitere Auszahlung, steht dabei den Städten und Gemeinden in vollem Umfang zu. Hierzu Führt das Innenministerium in seiner Pressemitteilung vom 20.12.2007 aus: „Die beiden Abschlagszahlungen werden auf die Städte und Gemeinden nach der Systematik für Schlüsselzuweisungen in den Gemeindefinanzierungsgesetzen 2006 und 2007 verteilt.

Das heißt, dass sehr finanzstarke Kommunen keine Zahlungen bekommen. Kreise und Landschaftsverbände erhalten weder direkt noch indirekt Anteile dieser Abschläge. Ausgezahlt werden die Mittel, sobald der Nachtrag und das entsprechende Gesetz über die Abschlagszahlungen in Kraft getreten sind.“

Sowohl der Schul-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss (SSKS), als auch der Gemeinderat haben in ihren Sitzungen vom 23.08.2007 bzw. 29.08.2007 einstimmig für eine Umwandlung der Paulushauptschule in eine Hauptschule mit erweitertem Ganztangsangebot gestimmt. Die Verwaltung wurde durch den Rat zudem beauftragt, dem Schulministerium mitzuteilen, dass man weiter auf eine gezielte Förderung anstelle einer pauschalen Förderung gehofft habe.

Mit Schreiben vom 31.08.2007 hat die Gemeinde dem Schulministerium diese Auffassung mitgeteilt. Das Schulministerium hat in Person von Herrn Staatssekretär Winands mit Schreiben vom 16.10.2007 auf diese Anfrage geantwortet und hierin seine Auffassung einer pauschalen Förderung in Form der Schulpauschale / Bildungspauschale entgegen einer an tatsächliche Investitionen geknüpften Förderung bekräftigt. Insofern wird seitens des Landes künftig wohl nicht mehr mit einer finanziellen Sonderförderung zu rechnen sein.

Die Investitionskosten für den Umbau der Paulushauptschule in eine Hauptschule mit erweitertem Ganztangsangebot wurden in den Diskussionen im SSKS-Ausschuss sowie im Gemeinderat auf ca. 1.100.000 Euro (ohne Folgekosten) geschätzt.

Um diese gewaltige Investitionssumme besser stemmen zu können und möglichst bald mit den notwendigen Investitionen beginnen zu können, beantragt die CDU-Fraktion die Rückflüsse aus dem o.g. Verfassungsgerichtshofsurteil in voller Höhe für den Umbau der Paulushauptschule in eine Hauptschule mit erweitertem Ganztangsangebot zu verwenden. Die vom Land hier zu erwartenden, zurückfließenden Mittel entsprechen nach heutigem Stand ca. einem Drittel der zu erwartenden Investitionskosten und helfen daher diese Investition zu finanzieren.

Die CDU-Fraktion hält den Bestand einer lebendigen und zukunftsfesten Schullandschaft im dreigliedrigen Schulsystem für einen essentiellen Baustein einer positiven Gemeindeentwicklung. Obwohl die Paulusschule nach unserem Empfinden schon heute zu den besseren Hauptschulen gehört, wird diese durch die Umwandlung in eine Hauptschule mit erweitertem Ganztangsangebot die Zukunftschancen vieler Schüler verbessern und auch das Bestehen des Schulstandorts bei der derzeitigen demographischen Entwicklung weiter festigen.

Die CDU-Fraktion stellt daher folgende Anträge für die Ratssitzung am 25.02.2008:

1. Die bisher avisierte Abschlagszahlung in Höhe von 341.131 Euro, bzw. der tatsächlich zurückfließende Betrag, wird in voller Höhe dem Umbau der Paulushauptschule in eine Hauptschule mit erweitertem Ganztangsangebot (vgl. Ratsbeschluss vom 29.08.2007) zur Verfügung gestellt.

2. Alle später zurückfließende Beträge aus dem Urteil (VerfGH 10/06) kommen weiterhin dem Umbau der Paulushauptschule in eine Hauptschule mit erweitertem Ganztangsangebot zu.


CDU-Fraktion Velen-Ramsdorf
Günther Kremer