CDU-Stadtverband Velen-Ramsdorf

Fortsetzung der im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets eingeführten Schulsozialarbeit an den Grundschulen und der Realschule ab dem nächsten Schuljahr

Stellungnahme der CDU-Fraktion Velen-Ramsdorf

Wie in der vergangenen Sitzung des Stadtrates beschlossen, befassen wir uns heute noch einmal mit der Frage der Fortführung der Schulsozialarbeit insbesondere an den Grundschulen in Velen und Ramsdorf.

An dieser Stelle darf ich zunächst Ihnen Frau Quante, Frau Haremza und Herrn van de Sand für die engagierte und offene Darstellung der Sichtweise der Schulen zur Frage der Fortführung der Schulsozialarbeit danken. Das von Ihnen eindrucksvoll geschilderte Schicksal von „Tobias“ hat sicher alle Ratsmitglieder, die Verwaltung und Zuhörer gleichermaßen beeindruckt und auch zum Teil schockiert. An der Aufmerksamkeit und Betroffenheit im Ratssaal war abzulesen, dass das Thema allen Anwesenden durchaus nahe geht.
Bildrechte: Christiane LangBildrechte: Christiane Lang
Nachdem wir eine Entscheidung zur Frage der Weiterführung der Schulsozialarbeit an den Grund-schulen und der Sekundarschule in der Sitzung auf die heutige Ratssitzung vertagt haben, hat die CDU-Fraktion unmittelbar im Anschluss an die Ratssitzung – also bewusst unter dem Eindruck des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes – über das Thema beraten. Eines war dabei aber für uns auch klar: Betroffenheit alleine ist keine ausreichende Grundlage für die Entscheidung der dauerhaften Einführung einer Schulsozialarbeit an unseren Grundschulen.

Uns ist klar, wie vermeintlich einfach es wäre, die Schulsozialarbeit unter Kostentragung der Stadt fortzuführen. Vermeintlich einfach deshalb, weil man sich dann nicht weiter mit den Argumenten für und gegen eine kommunale Finanzierung auseinandersetzen muss. Vermeintlich einfach auch deshalb, weil weder die Bürger weitere Fragen stellt noch die Presse dann eindeutige Meinungsar-tikel schreibt.
 
Aber für die CDU Fraktion stellen sich aber noch ungelöste Fragen:
  1. Welche Schulsozialarbeit wollen wir wirklich und welche haben wir gefördert bzw. wollten wir bisher fördern?
  2. Warum soll diese Aufgabe trotz fehlender Zuständigkeit allein von der Kommune getragen werden?
  3. Welche Bedarfe gibt es quantitativ und qualitativ an unseren Schulen?
  4. Wie stehen wir hier im Vergleich zu anderen Schulträgern in der Umgebung?
  5. Wohin entwickelt sich die Schulsozialarbeit mittel- bis langfristig wenn wir jetzt das Angebot von 8 Stunden pro Schule etablieren?

Trotz auch überzeugender Argumente für die Fortführung der Schulsozialarbeit ist die CDU-Fraktion zu dem Ergebnis gekommen, dass wir eine Verlängerung der klassischen Schulsozialarbeit als Entwicklung aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT) unter alleiniger Finanzierung der Stadt Velen nicht mittragen können. Zur Erläuterung dieser Position darf ich im Folgenden die Argumente und Positionen der CDU zu diesem Thema zusammenfassen.

1. Veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen

Der CDU-Fraktion ist bewusst, dass auch Grundschulen heute nicht mehr als „heile Welt“ ge-sehen werden können, in der Kinder frei von Gewalt, Sorgen und Armut lernen und auf die weitere Schullaufbahn und das Leben vorbereitet werden. Vielfach hängt diese Entwicklung si-cher auch mit einem gesellschaftlichen Wandel zusammen.

Wir erleben eine zunehmende Spreizung der Fürsorge, des Sich-Kümmerns und der Liebe die Kinder in ihren Familien erfahren. Auf der einen Seite gibt es Kinder, die mit Fürsorge und Un-terstützung nahezu überschüttet zu werden scheinen und vor Freizeitaktivitäten, Förderung und Kontrolle der Eltern kaum Zeit für sich selber haben. Auf der anderen Seite Kinder wie Tobias, die überhaupt keine Zuwendung, Hilfe oder auch nur Interesse von Ihren Eltern erfahren. Hier auch nur den Anklang von „Chancengleichheit“ etablieren zu wollen, wie es auf einem der aufgehängten Plakate zu lesen war erscheint schon illusorisch. Es kann daher stets um „Chan-cengerechtigkeit“ gehen. Auch Kinder aus benachteiligten Familien brauchen die „gerechte“ Chance auf Teilhabe.
 
Die Tendenzen dieser Spreizung und des Abhängens von Teilen der Kinder machen sich auch nicht nur im großstätischen Raum bemerkbar. Auch bei uns im vermeintlich idyllischen ländlichen Raum sehen wir hier voranschreitende Veränderungen. Dass sich diese Veränderungen auch auf ein Sozialsystem wie die Schule auswirken, ist mehr als selbstverständlich.

Sofern jedoch in der Debatte bei der „Schulsozialarbeit“ immer von einem „präventiven Ansatz“ gesprochen wird, halten wir dies schon für zu kurz gegriffen. Prävention müsste vielmehr schon früher in den Familien ansetzen, damit Eltern besser auf die Verantwortung ihrer Eigenschaft als Erziehungsberechtige aber auch Erziehungsverpflichtete vorbereitet sind und diese Rolle auch bewusst annehmen.

2. Ergänzungsfunktion des Schulsozialarbeit

Wir sehen in der Schulsozialarbeit an Schule daher nur eine Ergänzungsfunktion zu einer Debatte darüber, dass Eltern – auch und insbesondere solchen in problematischen oder prekären Lebenssituationen -  wieder mehr Verantwortung für ihre Kinder übergeben werden muss. Der Staat kann hier nicht die bessere Erziehungsarbeit leisten. Diese Debatte ist aber so grundle-gend, dass sie nicht allein in Velen und Ramsdorf und auch nicht allein auf kommunaler Ebene geführt werden kann.

Gleichwohl steht die CDU-Fraktion dazu, dass wir auch eine intensive Debatte über die Not-wendigkeit der Schulsozialarbeit insbesondere an Grundschulen führen möchten. Daher neh-men wir die von Frau Quante und Herrn van de Sand ausgesprochene Einladung zum Besuch in den Schulen am 19.09.2014 gerne an. Gleichzeitig wird sich die CDU-Fraktion nach diesem Termine noch intensiver mit den anstehenden Fragestellungen der Schulsozialarbeit ausei-nandersetzen. Hierzu werden wir mit verschiedenen Fachleuten aus dem Schulbereich, auf administrativer Ebene und im politischen Bereich Rücksprache halten.

So dramatisch das Schicksal von „Tobias“ im Einzelfall sicher sein mag, darf es dennoch nicht das ausschlaggebende Argument für die Implementierung einer neuen Aufgabe für die Kommunen sein. Ähnlich wie wir nicht um Kinder in Syrien, Afghanistan oder im Gaza-Streifen und deren Traumatisierung kümmern, weil wir „örtlich“ dafür nicht zuständig sind, so sind wir „sachlich“ nicht für die Einführung von Schulsozialarbeit an Schulen zuständig. Dies ist als innere Schulangelegenheit klare Landesaufgabe und muss daher auch vom Land finanziert werden. Jedoch scheint dem Land diese Aufgabe nicht wichtig genug zu sein. Jedenfalls wird einzig auf die Finanzierung durch den Bund im Rahmen des BuT-Paketes verwiesen, ohne eine eigene Zuständigkeit in dieser Sache zu sehen.

3. „Fortführung“ Schulsozialarbeit aus BuT-Paket

Für die Frage der „Fortführung“ der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe-paketes ist auch dessen Zielsetzung und das Verständnis von entscheidender Bedeutung.

Als die schwarz-gelbe Bundesregierung das Paket 2011 eingeführt hat, sollten zunächst die tatsächlichen Leistungen für Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen im Vordergrund stehen. Diesen Kindern sollte ein Rechtsanspruch auf folgende Leistungen zuteilwerden:
  • Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und Hort
  • Angebote der Lernförderung
  • Teilnahme an Kultur, Sport und Ausflügen
  • Ausstattung an Schulbedarf

Daher wurden die Leistungen auch im SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB XII (Sozialhilfe) oder im Bundeskindergeldgesetz implementiert und nicht etwa in das SGB VIII (Ju-gendhilfe) integriert.

Nachdem man seitens des Gesetzgebers bemerkte, dass die gesondert zu beantragenden Leis-tungen teilweise nicht abgerufen werden, entschloss man sich zu einer gezielten Unterstützung der Antragstellung. Mit dieser befasste sich auch der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Velen am 26.01.2012 und der Gemeinderat am 06.02.2012. In der dazu vorgelegten Sitzungs-vorlage heißt es:

„Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zu den Reformen des SGB II Anfang 2011 wurde vereinbart, dass der Bund den Kommunen befristet bis zum Jahr 2013 jährlich 400 Mio. € zur Finanzierung von zusätzlicher Schulsozialarbeit und der Mittagsverpflegung von Hortkindern zur Verfügung stellt. Diese Regelung wurde nicht explizit ins Gesetz aufgenommen. Die gesetzlichen Regelungen zum Bildungs- und Teilhabepaket enthalten daher keine inhaltlichen Vorgaben für diesen Bereich. Die befristete Finanzierung dieser Leistungen erfolgt für die Jahre 2011 bis 2013 durch eine entsprechende Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II um weitere 2,8 %.“

Im Bericht des Kreises Borken vom 20.01.2014 (Anlage 1) wird deutlich ausgeführt, dass zwischen „klassischer“ Schulsozialarbeit und der „Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung und Teilhabe“ unterschieden wird. Dabei wird der klassischen Schulsozialarbeit als Angebot an weiterführenden Schulen klassifiziert. Diese hat das Aufgabengebiet die Prävention, Beratung und Einzelfallhilfe sozialraumorientiert anzubieten. Nach der Auswertung zeigt sich, dass diese Schulsozialarbeit in allen Städten im Kreis Borken stattfindet und  hinsichtlich der Personalkosten zu 1/3 direkt durch das Land auf umgewandelten Lehrerstellen angeboten wird. Hinzu kommen Anstellungen der Sozialarbeiter bei freien Trägern und Jugendwerken, sodass die Fi-nanzierungslast nicht alleine bei den Kommunen liegt.

Auf der anderen Seite wird die Schulsozialarbeit im Rahmen der BuT-Mittel aufgeführt. Hier ergeben sich in Anlehnung an die gesetzgeberische Zielsetzung schon völlig andere Aufgaben-stellungen:
  • Ansprechpartner für BuT-Leistungen in verschiedenen sozialen Einrichtungen in den Städten und Gemeinden
  • Beratung, Anregung und Vermittlung von Anträgen auf BuT-Leistungen bei Eltern, Kin-dern und Jugendlichen und Unterstützung bei der Antragstellung
  • Zusammenarbeit mit Lehrern, Erziehern, Vereinsvorständen, Trainern und Betreuern
  • Informationsveranstaltungen und Elternabende in Kindergärten, Schulen, Vereinen
  • Entwicklung und Bereitstellung von Informationsmaterial / Werbung für die BuT-Leistungen
  • Ermittlung des Bedarfs für Bildungsangebote in enger Abstimmung mit den Bildungs-trägern, den örtlichen Vereinen, den Schulen und den Kindertagesstätten
  • Unterstützung der Schulen bei Kindern mit besonderen Bedarfen im Sinne einer sozial-pädagogischen Diagnose
  • Soziale Arbeit mit Gruppen, themenorientierte Gruppenarbeit
  • Projektarbeit
  • Netzwerkarbeit im Sozialraum

Die eigentlichen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben daher eine vollkommen andere Zielsetzung verfolgt. Nur so war es den Kommunen möglich die klassische Schulsozial-arbeit teilweise aus Mitteln des BuT-Paketes zu unterstützen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt des BuT-Projektes gewann die klassische Schulsozialarbeit den Stellenwert, den diese nach der Darstellung in der letzten Sitzung eingenommen hat. Wir haben seinerzeit ausweislich der SV 10/2012 hierzu beschlossen:

„Im Kreis Borken stehen damit zusätzliche Mittel zur Förderung von Schulsozialarbeit und für Mittagessen in Horten in Höhe von 850.000 € jährlich bereit. Da für den Bereich Mittagessen in Horten im Kreis Borken keine Bedarfe entstehen werden, stehen die vollen Mittel für den Bereich der Schulsozialarbeit zur Verfügung.

Die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes verfolgt insbesondere das Ziel, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Armutsrisiko am gesellschaftlichen Leben und an Bildungsangeboten zu ermöglichen und zu unterstützen. Dieses erfolgt durch spezielle Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten an Kinder und Jugendliche, als auch durch Elternarbeit und das Anbieten von Offenen Sprechstunden etc. Dabei soll eine Ver-netzung mit dem Jugendamt, den Jugendhäusern und den übrigen Schulsozialarbeitern und dem Jobcenter der Gemeinde Velen erfolgen.“


Hierbei sei auch erwähnt, dass der Kreis Borken hier vorbildlich sämtliche zur Verfügung ste-henden Mittel abgerufen hat. Von insgesamt rund 2,6 Mio. EUR wurden kreisweit bis auf 6.000 EUR alle Mittel vergeben, womit man in der absoluten Spitzengruppe der BuT-Mittelempfänger rangiert.  Inhaltlich haben wir seinerzeit im Rat beschlossen:

„Die Schulsozialarbeit soll in Velen wie folgt umgesetzt werden:

Ab dem 01.02.2012 wird die wöchentliche Arbeitszeit der hauptamtlichen Leiterinnen der Offenen Ganztagsgrundschulen in Velen und Ramsdorf um je 8 Stunden erhöht, verbunden mit einer eigenen Aufgabenbeschreibung zur Schulsozialarbeit. Die Stundenerhöhung wird bis zum 30.11.2013 befristet. Mit dem DRK-Ortsverein Velen Ramsdorf wird eine entsprechende Vereinbarung über die Kooperation in der Schulsozialarbeit geschlossen. Das Arbeitsgebiet beschränkt sich nicht auf die Kinder in der OGS, sondern soll alle Kinder mit entsprechenden Bedarfen an der Schule erreichen.

Ab dem 01.03.2012 wird zudem eine Halbtagsstelle für die Schulsozialarbeit an der Realschule eingerichtet. Die Einrichtung dieser Stelle erfolgt über einen Kooperationsvertrag mit der „Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster GmbH“ mit Sitz in Coesfeld.“


Dabei war allen Beteiligten klar, dass diese zusätzlichen Stunden der Schulsozialarbeit an die Finanzierung der Maßnahme über den Bund gekoppelt waren. Über den tatsächlichen Bedarf und die weitere Vorgehensweise wurde bei der Einführung der Schulsozialarbeit nicht weiter Inhaltich gesprochen.

Erst zum Auslaufen des Programms wurde in Berichten der Schulleiter über die Arbeit berichtet. Jedoch kann man aus den Berichten keine tatsächliche quantifizierte Anzahl von Beratungen klassifiziert nach bestimmbaren Merkmalen erkennen. Vielmehr wird die Einrichtung „Schulsozialarbeit“ grundsätzlich begrüßt.

Dass die jeweilige Schulleitung jede Unterstützung, die sie pädagogisch und sozialpädagogisch bekommen kann gerne annimmt und dass man sich nach 12 Monaten der Praxis kaum mehr vorstellen kann, wie es ohne gehen soll, erscheint nachvollziehbar. Es ist aber auch im Vergleich zu anderen Schulen nach unserer Einschätzung einzuordnen, wie hoch der Bedarf ist und wie die Entwicklung an anderen Schulen einzustufen ist, bevor in der Stadt eine dauerhafte Institution geschaffen wird.

In der Schul-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss vom 11.11.2013 und dem Stadtrat vom 16.12.2013 (SV 128/2013) wurde die Thematik aufgrund des Auslaufens dann erneut aufge-griffen. Insbesondere beschäftigten wir uns dabei mit der Frage der Finanzierung. Schon zu diesem Zeitpunkt hat die CDU-Fraktion sehr deutlich gemacht, dass sie in der Schulsozialarbeit zwar einen sinnvollen Beitrag zur Schulentwicklung sieht, aber keine Zuständigkeit der Stadt Velen zur dauerhalten Finanzierung begründet ist. Um nicht mitten um Schuljahr einen Abbruch vornehmen zu müssen, einigte man sich auf den Kompromiss, dass, die Schulsozialarbeit bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 fortgeführt werde. Dieser Beschluss war seinerzeit einstimmig. 

4. Keine kommunale Finanzierungsverantwortung

Insgesamt bleibt damit festzuhalten, dass wir im Grunde nicht über eine Verlängerung der Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT-Paketes sprechen, sondern über die Einführung einer klassischen Schulsozialarbeit an Grundschulen. Dies müsste zunächst einmal auch tatsächlich so benannt werden, wenn die Stadt Velen hierfür die Finanzierungsverantwortung übernehmen soll.

Für die Frage der Notwendigkeit fehlen dem Stadtrat aber aus unserer Sicht noch wesentliche Informationen. Zwar hat der Bericht in der letzten Ratssitzung sicher einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen, aber er war mehr von Emotion als von einem quantifizierten und klassifizierten Bedarf geprägt. Zudem hat mit Frau Haremza auch die beauftragte Sozialpädagogin verständlicherweise für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes „gekämpft“.

Der CDU-Fraktion fehlen hier abseits des geschilderten Falles von Tobias belastbare Zahlen zu den Beratungsfällen und -bedarfen, die sich akut in den vergangenen 12 Monaten ergeben haben. Das Beispiel von Tobias, so bedrückend es auch war, zeigt aber auch: Selbst die Schul-sozialarbeiterin ist auf die Mithilfe der Eltern angewiesen. Sie kann die Probleme in den zur Verfügung stehenden Stunden nicht vollständig lösen. Wie hier genau ein dichteres Netz von Hilfen ausgestaltet werden kann ist für uns bisher nicht ausreichend quantifiziert dargelegt. Die Nennung der Zielgruppen und Aufreihung von Institutionen, zu denen im Bedarfsfall Kontakte hergestellt werden, ist keine ausreichende Datenbasis für die Schaffung einer neuen kommunalen Aufgabe.

In diesem Zusammenhang ist vor einer Finanzfreigabe auch für uns zu klären, wohin mittelfristig der Bedarf geht. Da ein langfristiges Beratungsangebot auch immer neuen Bedarf weckt er-scheint es aus unserer Sicht nicht auszuschließen, sodass wir schon bald über eine Erhöhung der Stundenkontingente und mittelfristig über eine volle Stelle für jede Schule sprechen werden. Diese Entwicklung gilt es als ertragsschwache Kommune auch im Blick zu behalten. Denn dann ist es auch nicht mehr so einfach gesagt wie im Kommentar der BZ vom 02.07.2014 wo es heißt:

„Deswegen sollten die Ratsmitglieder über Ihren Schatten springen. 45.000 Euro dürften für eine kerngesunde Kommune drin sein“.

Wenn man sich entscheidet eine kommunal getragene Schulsozialarbeit zu implementieren, muss man sich auch genau überlegen, wo dies in einigen Jahren finanziell und im Hinblick auf das Angebot und die Zielsetzung endet. Entgegen des Eindrucks von Herrn Berger von der BZ sind wir zwar schuldenfrei, aber wie gesagt ertragsschwach. Daher sind bei einer zunehmenden Abschneidung von Schlüsselzuweisungen auf Düsseldorf insbesondere neue Aufgaben nur sehr zurückhaltend zu übernehmen.

Der von der SPD in diesem Zusammenhang nur angedeutete Vergleich mit dem Kunstrasenplatz in Ramsdorf ist dabei für die CDU aber in keinster Weise ein Argument, sondern eher als effekthaschender Klamauk abzutun. Die SPD verkennt erstens, dass die Projekte nicht alternativ und nicht zeitgleich zur Abstimmung standen. Jetzt festzustellen, man habe sich den Kunst-rasenplatz geleistet und deswegen könne man sich auch die Schulsozialarbeit leisten ist fi-nanzpolitisch Schwachsinn und soll lediglich emotional Druck aufbauen.

Zum Zweiten ist festzuhalten, dass der Entscheidung für den Kunstrasenplatz eine intensive und lange Debatte vorausging und dieses Projekt zudem einer zeitlichen Befristung unterliegt. Diese Maßstäbe sind für die Schulsozialarbeit nicht gegeben.

Drittens sei noch ergänzt, dass in der Schulsozialarbeit auch Empfehlungen zu motopädischer Förderung gegeben werden. Hier wäre es nach Meinung der CDU im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaktes manchmal sinnvoller, dass die Kinder mit Nachholbedarfen am Vereinssport z.B. auf dem Kunstrasenplatz oder an der Förderung musikalischer Begabung in der Musikschule Ramsdorf teilnehmen, um Ausgrenzung zu verhindern, anstatt sie stets in sozialpädagogisch geprägten Behandlungsmaßnahmen erneut zu stigmatisieren. Insgesamt sehen wir zwischen der Förderung des Kunstrasenplatztes und der Schulsozialarbeit daher keinen inneren Zusammen-hang.

Wie bereits festgestellt ist die CDU zu dem Ergebnis gekommen, dass wir die Schulsozialarbeit nicht ohne weiteres so fortführen werden. Wir werden uns dem Thema jedoch nach dem Besuch der beiden Schulen intensiv widmen und regen an das Thema dann erneut auf die Tagesordnung des zuständigen Ausschusses bzw. des Rates zu setzen. Bis dahin bitten wir die jeweiligen Schulleitungen den tatsächlichen Bedarf messbar zu dokumentieren, damit dieser dann in eine erneute politische Beratung einfließen kann.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. 

Für die CDU-Fraktion Velen-Ramsdorf:
Ralf Geringhoff (Vorsitzender Schul-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss)
Vorgetragen in der Stadtratsitzung am 16.07.2014

Lesen Sie auch: